Zuhören & verstehen
In einer ruhigen, altersgerechten Begegnung lerne ich die Sicht, Wünsche, Bindungen und Bedürfnisse des Kindes kennen.
Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren – aufmerksam, verständlich und mit einem sicheren Blick auf seine individuelle Situation.
Termine nach gerichtlicher Bestellung und Absprache
Der Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht bestellt. Meine Aufgabe ist es, das Interesse des Kindes festzustellen, es im Verfahren zur Geltung zu bringen und das Kind verständlich über das Verfahren zu informieren.
In einer ruhigen, altersgerechten Begegnung lerne ich die Sicht, Wünsche, Bindungen und Bedürfnisse des Kindes kennen.
Wenn es für die Aufgabe erforderlich ist, führe ich Gespräche mit Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen.
Ich bringe das festgestellte Kindesinteresse in das gerichtliche Verfahren ein und bespreche den Ablauf kindgerecht.
Verfahrensbeistand · systemische Beratung · Kinderschutz
Mein fachlicher Hintergrund verbindet systemische Kinder-, Jugend- und Familienberatung, Kinderschutz sowie forensisch-psychologische und psychotherapeutische Kenntnisse. In belastenden familiären Situationen schaffe ich einen ruhigen, verlässlichen Rahmen, in dem Kinder verstanden werden und ihre Perspektive im Verfahren Gewicht erhält.
Alle Angaben entsprechen den übermittelten Qualifikations- und Weiterbildungsbezeichnungen.
Jeder Fall ist anders. Der grundsätzliche Ablauf bietet Kindern und Bezugspersonen dennoch eine klare Struktur.
Das Familiengericht bestellt mich für das Kind und übermittelt den gerichtlichen Auftrag.
Ich nehme Kontakt auf und vereinbare passende Gesprächstermine in einem geschützten Rahmen.
Ich spreche mit dem Kind und – soweit erforderlich – mit Eltern oder weiteren Bezugspersonen.
Ich bringe das Kindesinteresse in das Verfahren ein und begleite das Kind im Rahmen meines Auftrags.
Ein Gericht entscheidet manchmal über Dinge, die dein Leben betreffen. Ich erkläre dir, worum es geht, höre dir zu und sage dem Gericht, was für dich wichtig ist.
„Du darfst Fragen stellen. Du darfst sagen, was du denkst. Und du musst dich nicht für eine Seite entscheiden.“
Ein sicherer Satz für das erste GesprächDie Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Die Bestellung erfolgt durch das Familiengericht, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich ist.
Nein. Der Verfahrensbeistand ist unabhängig und ausschließlich der Wahrnehmung der Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren verpflichtet.
Das Kind erhält Raum, seine Sicht und Fragen in seinem Tempo auszudrücken. Inhalt und Form richten sich nach Alter, Entwicklung und individueller Situation.
Ja, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich ist. Auch weitere wichtige Bezugspersonen können einbezogen werden.
Nein. Die Tätigkeit als Verfahrensbeistand ersetzt keine anwaltliche oder sonstige Rechtsberatung der Eltern.
Für Gerichte, Jugendämter, Fachstellen und bereits beteiligte Familien.