Unabhängig · kindgerecht · zugewandt

Eine Stimme für Kinder im Familien­verfahren.

Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren – aufmerksam, verständlich und mit einem sicheren Blick auf seine individuelle Situation.

Termine nach gerichtlicher Bestellung und Absprache

Andrea Franzke, Verfahrensbeistand
Andrea Franzke
Verfahrensbeistand im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder)
Unabhängige Interessenvertretung
Altersgerechte Kommunikation
Vertraulicher, respektvoller Rahmen
Meine Aufgabe

Das Kind verstehen. Seine Perspektive sichtbar machen.

Der Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht bestellt. Meine Aufgabe ist es, das Interesse des Kindes festzustellen, es im Verfahren zur Geltung zu bringen und das Kind verständlich über das Verfahren zu informieren.

01

Zuhören & verstehen

In einer ruhigen, altersgerechten Begegnung lerne ich die Sicht, Wünsche, Bindungen und Bedürfnisse des Kindes kennen.

02

Einordnen & vermitteln

Wenn es für die Aufgabe erforderlich ist, führe ich Gespräche mit Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen.

03

Vertreten & begleiten

Ich bringe das festgestellte Kindesinteresse in das gerichtliche Verfahren ein und bespreche den Ablauf kindgerecht.

Portrait von Andrea Franzke

Andrea Franzke

Verfahrensbeistand · systemische Beratung · Kinderschutz

Über mich

Klar in der Rolle. Zugewandt im Kontakt.

Mein fachlicher Hintergrund verbindet systemische Kinder-, Jugend- und Familienberatung, Kinderschutz sowie forensisch-psychologische und psychotherapeutische Kenntnisse. In belastenden familiären Situationen schaffe ich einen ruhigen, verlässlichen Rahmen, in dem Kinder verstanden werden und ihre Perspektive im Verfahren Gewicht erhält.

  • BVEB-zertifizierter Verfahrensbeistand
    Qualifikation für die unabhängige Interessenvertretung von Kindern
  • Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
    Zertifizierte Weiterbildung
  • Umgangspflegschaft & Umgangsbegleitung
    Zertifizierte Qualifikation
  • Systemische Kinder-, Jugend- und Familienberatung
    Ressourcen- und lösungsorientierte Begleitung
  • Systemische Eltern- und Angehörigenberatung (FH)
    Beratung im familiären und sozialen System
  • Kinderschutzverfahren (UKS)
    Fachliche Vertiefung im Kinderschutz
  • Forensische Psychologie (FH)
    Fachwissen an der Schnittstelle von Psychologie und Recht
  • Kinder psychisch kranker Eltern
    Spezifische Weiterbildung
  • Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
    Psychotherapeutische Fachkenntnisse
  • in Psychologie B.Sc.
Tätigkeitsgebiet: Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder)

Alle Angaben entsprechen den übermittelten Qualifikations- und Weiterbildungsbezeichnungen.

So läuft es ab

Orientierung in vier Schritten.

Jeder Fall ist anders. Der grundsätzliche Ablauf bietet Kindern und Bezugspersonen dennoch eine klare Struktur.

Bestellung

Das Familiengericht bestellt mich für das Kind und übermittelt den gerichtlichen Auftrag.

Kontakt

Ich nehme Kontakt auf und vereinbare passende Gesprächstermine in einem geschützten Rahmen.

Gespräche

Ich spreche mit dem Kind und – soweit erforderlich – mit Eltern oder weiteren Bezugspersonen.

Gericht

Ich bringe das Kindesinteresse in das Verfahren ein und begleite das Kind im Rahmen meines Auftrags.

Für Kinder erklärt

Ich bin da, um dir zuzuhören.

Ein Gericht entscheidet manchmal über Dinge, die dein Leben betreffen. Ich erkläre dir, worum es geht, höre dir zu und sage dem Gericht, was für dich wichtig ist.

„Du darfst Fragen stellen. Du darfst sagen, was du denkst. Und du musst dich nicht für eine Seite entscheiden.“

Ein sicherer Satz für das erste Gespräch
Häufige Fragen

Kurz und verständlich.

Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wer bestellt den Verfahrensbeistand?

Die Bestellung erfolgt durch das Familiengericht, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich ist.

Ist der Verfahrensbeistand Anwalt eines Elternteils?

Nein. Der Verfahrensbeistand ist unabhängig und ausschließlich der Wahrnehmung der Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren verpflichtet.

Was geschieht im Gespräch mit dem Kind?

Das Kind erhält Raum, seine Sicht und Fragen in seinem Tempo auszudrücken. Inhalt und Form richten sich nach Alter, Entwicklung und individueller Situation.

Werden auch Gespräche mit Eltern geführt?

Ja, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich ist. Auch weitere wichtige Bezugspersonen können einbezogen werden.

Beraten Sie Eltern rechtlich?

Nein. Die Tätigkeit als Verfahrensbeistand ersetzt keine anwaltliche oder sonstige Rechtsberatung der Eltern.

Kontakt

Gut erreichbar. Verlässlich im Austausch.

Für Gerichte, Jugendämter, Fachstellen und bereits beteiligte Familien.

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